Schild

Wappenkunde. II.
Wappenkunde. II.

[631] Schild (Mehrzahl Schilde [männlich]; in übertragener Bedeutung für schildförmige Dinge auch das S. [Mehrzahl Schilder]), die tragbare Schutzwaffe von Holz, Flechtwerk, Leder oder Metall, in runder, rechteckiger oder halbmondförmiger Form, im Altertum und Mittelalter zur Sicherung gegen die Angriffswaffen bestimmt und mittels des linken Arms gehandhabt. Im Mittelalter hießen die S. meist Tartschen. (S. auch Panzerschilde.) Die Schildzeichen machten schon früh eine einzelne Person, eine Familie oder ein ganzes Volk kenntlich und erweiterten sich zu Schildbildern, aus denen die Wappen entstanden. [Tafel: Wappenkunde II, 1-6.] – S., in der Baukunst ein Stück schwächere Wand zwischen zwei Pfeilern (Schäften) und unter dem diese verbindenden Bogen (Schildbogen); auch die Stirnseite eines Bogens.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 631.
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