Schlitten

[641] Schlitten, ein auf zwei parallelen Gleitschienen (Kufen) statt Rädern bewegtes Verkehrs- und Sportfuhrwerk; wird in Bewegung gesetzt bergab durch die Schwere seiner Last (Rutsch-S.), auf ebener Bahn durch Ziehen oder Schieben, durch Stangen mit eisernen Spitzen (Peek-S.), durch Treten mit einem Fuß (Tret-S.) oder durch die Kraft des Windes (Segel-S.). (S. Hörnerschlitten, Rennwolf, Rodel, Skeleton.) – Im Maschinenbau ein in Nuten geradlinig geführter Maschinenteil.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 641.
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