Schlitten

[289] Schlitten, 1) ein Fuhrwerk, mittelst dessen Lasten u. Personen im Winter auf dem Schnee od. Eise fortgebracht werden. Der S. besteht aus zwei, bisweilen mit Eisen beschlagenen Kufen (Schlittenbäumen), geraden, vorn aufwärts gekrümmten Baumstämmen, in welche vorn u. hinten Docken einander gegenüber eingezapft, diese aber mit Schwingen so verbunden sind, daß darauf ein Leiterwerk, Gerüst od. Kasten gesetzt werden kann; der Theil des Schlittengestells, worauf der Kasten ruht, heißt Polster. Man hat ein- u. zweispännige S.; jene sind mit zwei hölzernen Stangen (Gabel), diese aber mit einer Deichsel zum Anspannen versehen. Leichte einspännige S. zu Lustfahrten werden Rennschlitten genannt; die Kufen dieser S. sind sehr lang u. vorn durch einen Bogen verbunden, od. laufen in einer hohen Spitze zusammen. Der Kasten, in welchem man sitzt, ist entweder von Ruthen geflochten (Korbschlitten), od. von dem Stellmacher aus Säulen u. Zwischentafeln zusammengesetzt (Tafelschlitten). Hinten ist meist an dem S. für Personen eine Pritsche zum Sitzen od. auch ein Tritt für denjenigen angebracht, welcher bei Lustfahrten mit der Schlittenpeitsche (s.u. Peitsche 1) knallt. An der vorderen Seite des S-s ist bisweilen zwischen dem Bogen, welchen die Verlängerungen der Schlittenstangen bilden, eine von Draht geflochtene, od. von buntem Zeug gefertigte Wand (Schneeschirm) angebracht, welche verhindert, daß der von den Pferden zurückgeworfene Schnee in den S. fliegt. Zum Transport kleinerer Lasten hat man auch Handschlitten, welche von Menschen gezogen werden. Der kleinste S. ist der Ruschelschlitten (Käsebänkchen, Käsehütsche), von zwei Kufen mit einem Bret überdeckt, auf welchem Kinder im Winter nach Schneefall Abhänge hinabgleiten. 2) Geräth in Form eines S-s 3) Maschinentheil, welcher zur Bewegung od. Führung eines darauf liegenden anderen Theils od. Gegenstandes dient, z.B. bei Sägemühlen, in Papierfabriken, an Bohrmaschinen, bes. beim Bohren von Gewehrläufen, s.d.a. u. Lauf 1); 4) ein Theil des Bobbinnetstuhls, s.u. Bobbinnet; 5) Gerüst von Balken (Schlittenbalken), worauf die großen Schiffe erbaut werden u. womit sie nach vollendetem Bau vom Stapel laufen, damit sie nicht umschlagen können; 6) in Gegenden, wo die Erde mit S. auf die Deiche geschafft wird, ein Stück des Deiches, welches eine Gemeinde im Stande halten muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 289.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: