Zehnt

[1016] Zehnt, Dezem, Abgabe aus irgend einem Produktionsertrag (großer Z. von Getreide und Wein, kleiner Z. von Gemüsegärten, Fleisch- oder Blut-Z. von landw. Tieren), ursprünglich der zehnte Teil, bei den Römern als Erbpacht entstanden, bei den Juden von Moses als Abgabe an die Priester verordnet, ging in die mittelalterliche kirchliche und privatrechtliche Gesetzgebung über, jetzt meist in Geldzinse verwandelt oder abgelöst.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1016.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika