Amnestie

[191] Amnestie, Verzeihung, Straferlaß, gemeiniglich eine politische Handlung, welche denjenigen, die zu ihrer Pflicht zurückkehren, Vergebung verheißt und ihr Vergehen oder Verbrechen als nicht geschehen betrachtet. Amnestien werden bei Regierungsveränderungen,[191] im Kriege, oder wenn es gilt, eine bestimmte Ordnung der Dinge herzustellen, erlassen.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 191-192.
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