Cölibat

[447] Cölibat nennt man den durch kirchliche Gesetze bestimmten ehelosen Stand der Geistlichen in der katholischen Kirche. Dieser Gebrauch schreibt sich von dem 4. Jahrhundert her, wo das Klosterwesen in Aufnahme kam, und namentlich mehrere Bischöfe sich entschlossen, unverheirathet zu bleiben. Im 11. Jahrhundert verordnete Gregor VII. den Cölibat der Geistlichen, um sie gleichsam zu einer großen, weit vergliederten Familie zu vereinigen; allein es verging beinahe noch ein Jahrhundert, ehe dies Gesetz namentlich in Deutschland volle Giltigkeit erlangte. Seit dieser Zeit aber wird es in der römischen Kirche mit aller Strenge beachtet. In der griechischen Kirche sind nur die Erzbischöfe, Bischöfe und Klostergeistlichen an den Cölibat gebunden.[447]

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 447-448.
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