Investitur

[429] Investitur, Einkleidung, feierliche Einsetzung, Einweihung, Belehnung mit einem geistlichen Amte, welche die Bischöfe und Aebte seit dem Entstehen des Lehnswesens von dem Landesfürsten annehmen mußten. Die Zeichen dieser Belehnung waren der Ring und der Krummstab. Gregor VII. bestritt dieses Recht der Fürsten und erregte dadurch den Investiturstreit.

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 5. [o.O.] 1835, S. 429.
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