Kirchenbann

[135] Kirchenbann, die Ausschließung von der Gemeinschaft einer kirchlichen Gesellschaft. Jeder gesellschaftliche Verein, mithin auch die christliche Kirchengesellschaft, hat das Recht, Gesetze aufzustellen, welche diejenigen beachten müssen, die ihr angehören. Diejenigen Glieder nun, welche jene Gesetze übertreten oder nicht beachten, kann jene aus ihrer Gemeinschaft ausschließen, und der Rechte und Vortheile für verlustig erklären, welche die Gesellschaft zu bieten vermag. Demnach ist der Kirchenbann ein auf Recht und Billigkeit gegründetes Institut. Bei den Katholiken sprechen die Bischöfe, in der protestantischen Kirche die Consistorien den Kirchenbann aus.

-s.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 6. [o.O.] 1836, S. 135.
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