Lord

[406] Lord, in England jedes Mal der Erstgeborne einer adeligen Familie, welcher Pair des Reichs ist. Doch wird der Titel auch oft nachgebornen Söhnen aus Höflichkeit beigelegt. Der Lordmayor ist die oberste Magistratsperson der City in London, welche nebst dem immensen Gehalt von 10,000 Ps. Sterl. das Gouvernement der City hat und den prachtvollen Palast Mansion-House bewohnt. J.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 6. [o.O.] 1836, S. 406.
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