Übersinnlich

[540] Übersinnlich ist 1) das sinnlich (s. d.) nicht Erfaßbare, das nur in Denkacten zu Erkennende, 2) das über die Sinnenwelt hinaus Liegende, das Geistige (s. d.), das Transcendente (s. d.). In letzterem Sinne spricht KANT vom Übersinnlichen. Dieses ist nicht Gegenstand der Erkenntnis (s. d.), höchstens per analogiam kann es Gott) bestimmt werden (Üb. d. Fortschr. d. Met. S. 121). Es gibt drei Ideen (s. d.) des Übersinnlichen: 1) als Substrates der Erscheinungen 2) als Princips der subjectiven Zweckmäßigkeit der Natur für unser Erkenntnisvermögen, 3) als Princips der Zwecke der Freiheit und der Übereinstimmung derselben mit der im Sittlichen (Krit. d. Urt. § 57). – Nach BOUTERWEK ist die Vernunft ein Übersinnliches. daher ist Erkenntnis des Übersinnlichen möglich, da die Vernunft wenigstens sich selbst erkennt (Lehrb. d. philos. Wissensch. I, 89). Nach H. RITTER bezeichnet »übersinnlich« das, »was über der sinnlichen Erscheinung steht und in einer zwar durch den Sinn vermittelten, aber nicht vom Sinn vollzogenen, also nicht sinnlichen Erkenntnis von uns erkannt[540] wird« (Syst. d. Log. u. Met. I, 229. vgl. über »übersinnliches Bewußtsein«: G. BIEDERMANN, Philos. als Begriffswiss. I, 13 ff.). Nach HAGEMANN u. a. ist das Übersinnliche Gegenstand der Metaphysik (Met.2, S. 2).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 540-541.
Lizenz:
Faksimiles:
540 | 541
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika