Investitur

[457] Investitur heisst die symbolische Handlung, durch welche der Vorsteher einer Kirche, ein Bischof, die Seelsorge über eine christliche Gemeinde erhielt und dadurch zugleich von allen übrigen Gliedern derselben unterschieden wurde. Schon in der ältesten fränkischen Kirche erfolgte die Bestätigung des Bischofs für das ihm übertragene Amt und die Verleihung mit den zu demselben gehörigen Pfründen durch den König, und zwar in feierlicher Weise durch Überreichung eines Ringes oder eines Stabes, des Ringes als Symbol der engen Verbindung des Bischofs mit der Gemeinde, des Stabes als Symbol seiner Würde und Sorgfalt in der Leitung der Gemeinde. Während früher bald der Ring, bald der Stab allein überreicht worden war, wurde es nach Konrad II. gebräuchlich, die Investitur mit beiden Symbolen zu vollziehen. In Verbindung mit der Investitur stand der Lehnseid. Nachdem Gregor VII. die Investitur durch den Kaiser verboten hatte, wurde der lange sog. Investiturstreit durch das Konkordat von Worms im Jahr 1122 dadurch ausgeglichen, dass künftig der Bischof innerhalb sechs Monat nach seiner Wahl die Reichslehen vom Kaiser durch das Szepter erhalten sollte, während die Investitur mit Ring und Stab dem Papste überlassen blieb.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 457.
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