Gregorius, S. (42)

[517] 42S. Gregorius, Presb. M. (24. al. 22. Dec. 4. Febr.) Dieser hl. Gregor war am Anfange des 4. Jahrhunderts Priester zu Spoleto in Italien. Er wurde als »Verächter der Götter und des Kaisers« während der Diocletianischen Verfolgung gefänglich eingezogen. Vor den Richterstuhl des Präfecten Flaccus gebracht und der Gottesläugnung beschuldigt, erklärte er: »Ich diene Gott, der mich erschaffen hat, von Jugend auf.« Auf die Frage: »Wer ist dein Gotik« erwiderte er: »Mein Gott ist der Allmächtige und Unsterbliche, der den Menschen nach seinem Ebenbild erschuf und Jedem nach seinen Werken vergelten wird.« Der Richter entgegnete: »Es bedarf nicht so vieler Worte; thu, was ich dir befehle!« Der hl. Gregor antwortete: »Ich weiß nicht, was du mit diesem Befehle meinst; was ich aber thun muß, weiß ich.« [517] Flaccus: »Willst du dein Leben retten, so geh in den Tempel und opfere den Göttern: dann wirst du unser Freund seyn, und die unüberwindlichen Kaiser werden dich mit Gnaden überhäufen.« Darauf sprach der hl. Gregor mit noch größerer Entschiedenheit: »Mich verlangt nicht nach einer Freundschaft, die ohne Sünde nicht möglich ist; ich opfere nicht den Dämonen, sondern Jesus Christus, meinem Gott.« Was er für dieses Bekenntniß zu leiden hatte, sagt uns das Mart. Rom. am besten: Er wurde zuerst mit Knütteln geschlagen, dann auf den Rost (craticula) gelegt und ins Gefängniß geworfen; darauf wurden ihm die Kniee mit eisernen Dornen durchstochen, und die Seiten mit Fackeln gebrannt. In diesem großen Leiden war das Gebet seine einzige Tröstung: »Erbarme dich,« rief er gen Himmel, »deines Knechts, o Gott; du Heiliger Israels! errette meine Seele von der Furcht des Feindes.« Als er standhaft blieb, wurde er endlich enthauptet und zwar nach Butler (XVIII. 508) im Jahre 304. Sein Name steht am 24. Dec. auch im Mart. Rom. Seine Translation feiert man zu Cöln am 22. Dec., zu Cremona aber am 4. Febr. Die Spoletaner wollen übrigens von keiner Translation etwas wissen und bestreiten nach den Bollandisten (lnn. VII. 766) die eine wie die andere. Gleichwohl ist die Kirche in Cöln in ihrem vollen Rechte. Es ist nämlich bei den Bollandisten (Jul. III. 284) bewiesen, daß unter Bischof Bruno I. dieser heil. Leib in jene Stadt gebracht worden sei. (Sur.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 517-518.
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