Anleihen

[196] Anleihen, Anlehen, Darlehen ist das Rechtsgeschäft, durch welches eine verwerthbare Sache mittelst einer wahren oder uneigentlichen Uebergabe auf jemanden übertragen wird, unter der Bedingung, das Empfangene in demselben Maße und derselben Art wieder zu geben. Im engeren Sinne versteht man unter Anlehen das Darleihen von Kapitalien (Geld) gegen oder ohne Entrichtung eines jährlichen Zinses. Nach der Person des Empfängers sind die Anlehen öffentliche oder Privatanlehen. Ueber letztere s. Darlehen, und über erstere Staatsanlehen, Staatspapiere. Nach der Art der Zurückbezahlung unterscheidet man zwischen gewöhnlichen Anlehen, welche nach einer vorherbestimmten oder einer erst vom Schuldner zu bestimmenden Zeit oder nach einer bestimmten Aufkündigungszeit im Ganzen wiederzugeben sind, und zwischen solchen, die in Jahresraten zurückbezahlt werden, s. Annuitäten, Renten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 196.
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