Armenschulen

[258] Armenschulen, Unterrichtsanstalten für Kinder, deren Eltern nicht im Stande sind für den nothwendigen Unterricht aus eigenen Mitteln zu sorgen. Solche Anstalten sind zum Theil Privatstiftungen, theils Gemeinde-, theils Staatsanstalten, gewöhnlich wirkt Privatwohlthätigkeit, Gemeinde und Staat zusammen. Die Einrichtung dieser Schulen ist sehr verschieden, indem sie sich nach der künftigen Bestimmung der Schüler, dem Orte der Schule, ob in der Stadt oder auf dem Lande, und nach dem Vermögen der Anstalt richtet. Die meisten Armenschulen sind jetzt Armenerziehungsanstalten, indem die Kinder der Armen in dieselben aufgenommen, daselbst verpflegt, unterrichtet und erzogen werden. Im Allgemeinen wird in solchen Anstalten immer noch viel Zeit dem Schulunterrichte und zu wenig dem Lebensunterrichte, d.h. der eigentlichen, leiblichen Arbeit gewidmet; es wird noch zu sehr verkannt, daß die Arbeit das wichtigste Mittel der menschlichen Bildung ist, in dem sie Verstand, Gemüth, Körperkraft und Handfertigkeit ausbildet; denn die Arbeit lehrt denken, tragen, dulden, hoffen, freuen, lehrt erwerben und sparen, gibt Selbstgefühl, Kraft und Geschicklichkeit, bewahrt am meisten vor [258] Langeweile, Thorheit, Eitelkeit und Ueppigkeit, vor Ausschweifung und Faulheit. Die Armenschulen erwarten in katholischen Ländern den religiösen Orden, der ihre Pflege zu seiner Hauptregel macht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 258-259.
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