Augsburger Religionsfriede

[334] Augsburger Religionsfriede, wurde den 21. Sept. 1555 geschlossen, nachdem Karl V. durch den Ueberfall des Kurfürsten Moritz seine Macht in Deutschland verloren hatte. Dieser Friede gab den Protestanten der Augsburger Confession (den calvinischen nicht) Religionsfreiheit und politische Rechtsgleichheit mit den kathol. Ständen, ließ ihnen die eingezogenen Kirchengüter, erlaubte den Unterthanen, welche nicht der Religion ihres Herrn waren, die Auswanderung und verbot, daß sich die Reichsstände ihre Unterthanen abspenstig machten. Beide Theile gelobten, keinem gegen diesen Frieden Handelnden beizustehen. Das Reservatum ecclesiasticum wollten aber die prot. Stände nicht anerkennen (vergl. Reservatum ecclesiasticum).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 334.
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