Aussetzung der Kinder

[345] Aussetzung der Kinder, in Asien bei den meisten alten und neuen Völkern heidnischer Religion erlaubt oder geduldet, auch bei Griechen und Römern als Folge der unbeschränkten väterlichen Gewalt nicht ungebräuchlich, wurde zuerst von den christlichen röm. Kaisern verboten und wird in allen christlichen Staaten als eine verbrecherische Handlung bestraft; die Findelhäuser sind jedoch eine Art von Surrogat für die verbotene Aussetzung. Bei den Mohammedanern ist die A. sehr strenge verboten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 345.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: