Beilegen

[462] Beilegen, heißt in der Seemannssprache ein Schiff im Laufe anhalten. Dies geschieht entweder durch Einziehen der Segel oder durch solches Stellen [462] derselben, daß sie einander entgegenwirken und so das Schiff zum Stehen bringen. Es kommt vor im Sturme, oder wenn man keine Anker auswerfen will, oder vor einem feindlichen Schiff, dem man sich ergeben muß.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 462-463.
Lizenz:
Faksimiles:
462 | 463
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika