Betrug

[518] Betrug, die rechtswidrige Täuschung eines andern, auf dessen Schädigung berechnet. Dieses Vergehen ist so mannigfach als die Verhältnisse des Lebens selbst sind und es zählte von jeher zu den größten juristischen Schwierigkeiten, eine zureichende Begriffslinie zu ziehen zwischen bloßem Civilbetrug, der die civile Unwirksamkeit (exceptio doli) des Geschäftes zur Folge hat, und strafbarem B. Eine Unterart des letzteren ist der Falliments-B., vom Schuldner verübt durch Verheimlichung von Vermögen oder durch betrügliche Begünstigung einzelner Creditoren. Wird der B. durch eine gefälschte Urkunde (Schrift, Marken, Maß und Gewicht) versucht, so heißt dieses Vergehen nach einigen Gesetzbüchern für sich selbstständig Fälschung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 518.
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