Consuln

[200] Consuln, heißen jetzt noch die Abgeordneten einzelner Staaten an auswärtigen Handelsplätzen, welche den Auftrag haben, die Unterthanen ihres Staates zu schützen und zu berathen, sie vor Gericht zu vertreten u. für ihre Vertretung zu sorgen, Handelsstreitigkeiten derselben zu schlichten, ihrer Regierung genaue Nachrichten über Handelsangelegenheiten zu geben u.s.w.; natürlich können sie in der Regel der Politik nicht fremd bleiben und besitzen manchmal auch einen diplomatischen Charakter. Diese C. wurden im Mittelalter von den italien. und spanischen Staaten (Barcellona) aufgestellt u. ein [200] Theil ihrer Befugnisse stammt aus der mittelalterlichen Einrichtung, der gemäß alle Fremden in auswärtigen Städten ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten. Ein General-C. ist nicht bloß für einen einzigen Platz, sondern für ein ganzes Land aufgestellt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 200-201.
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