Instanz

[422] Instanz, lat. instantia, I. zug, Stufenfolge der einander übergeordneten Gerichte, vor welchen derselbe Rechtsstreit angebracht (erste I.) und weiter gezogen werden kann (zweite, dritte; obere, oberste, letzte I.; Appellations-, Recurs- u. Cassations-I.). Auch Stadium der Proceßverhandlung (z.B. erstes Verfahren, dann Beweis-I.) vor dem gleichen Gerichtshof. Von der I. entbinden, vorläufig wegen unzureichenden Beweises freisprechen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 422.
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