Kirchenväter

[602] Kirchenväter, lat. patres ecclesiae heißen solche Kirchenschriftsteller der ältern Zeit, welche von der Kirche wegen ihren Verdiensten um die theologischen Wissenschaften sowie wegen ihres heil. Wandels als Zeugen und Vertreter der Kirchenlehre anerkannt wurden. Ob nur die großen Kirchenschriftsteller der ersten Jahrhunderte K. seien, wofür der Sprachgebrauch spricht, ist unentschieden; die einen schließen die Periode der K. mit dem 4., andere mit dem 6., noch andere erst mit dem 13. Jahrh., und Möhler meinte, nach dem ursprünglichen Sinne des Wortes müsse es so lange K. geben als die Kirche dauere u. der Papst habe zu bestimmen, wer zu ihnen zu zählen sei. Neben den ältesten K. n., den apostolischen Vätern (s. d.), werden als die 4 großen griech. K. gefeiert: Athanasius, [602] Basilius, Gregor von Nazianz, Chrysostomus; als die 4 großen lateinischen: Ambrosius, Augustinus, Hieronymus u. Gregor d. Gr.; diesen wurden später außer dem Papste Leo d. Gr. noch zugereiht: Thomas von Aquin, Bonaventura u. Bernhard von Klairvaux (letzterer erst 1830 durch Pius VIII.). Die 3 Letztgenannten sind aber strenggenommen keine K., sondern Kirchenlehrer, doctores ecclesiae (s. Doctor) u. zu diesen doctores rechnet man noch den Isidor von Sevilla, Anselm von Canterbury. Petrus Chrysologus und Petrus Damiani. Mit den Lebensumständen, Schriften und Lehren der K. beschäftigt sich eine eigene u. sehr umfassende theologische Wissenschaft, nämlich die Patristik. Die Werke der K. wurden vielfältig gesammelt (von de la Bigne, Lyon 1677, Galland, Venedig 1766 u.s.f.) und häufig einzeln herausgegeben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 602-603.
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