Legaten

[729] Legaten, lat.-dtsch., Gesandte; auch die Gehilfen der röm. Feldherren u. der Statthalter hießen L. Legatus a latere, lat., heißt ein Vertrauter des Papstes, immer ein Mitglied des Cardinalcollegiums, der in einem wichtigen Auftrag an einen großen Hof geschickt wird; legatus missus, Gesandter, heißt jetzt gewöhnlicher Nuntius; legatus natus, geborner Gesandter, Ehrentitel der Erzbischöfe von Köln, Salzburg und des Bischofs von Trier. Legation, Gesandtschaft; Provinzialabtheilung im Kirchenstaate (s. d.).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 729.
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