Pommern

[580] Pommern d.h. Seeland, preuß. Provinz zwischen Mecklenburg, Brandenburg, Westpreußen und der Ostsee, durch die Oder in Vorder- und Hinter-P. getheilt, hat auf 574,33 QM. 1263000 E., fast sämmtlich Protestanten. Das Land ist flach, hat wenige Hügel, meist leichten Boden, viele Teiche und Waldungen; Ackerbau, Viehzucht, Waldcultur, Fischerei, zum Theil auch Seehandel sind Hauptgewerbe. Eingetheilt ist P. in die Reg.-Bez. Stettin, [580] Köslin, Stralsund und in 26 landräthliche Kreise. P. war vor der Völkerwanderung von verschiedenen germanischen Stämmen bewohnt, dann wurde es von Slaven besetzt und bildete einen Theil des wendischen Königreichs; von 1062 an hatte es eigene Fürsten, welche 1170 den Herzogstitel annahmen und von Kaiser Friedrich I. als Reichsfürsten anerkannt wurden. 1637 st. das herzogl. Haus aus, das von Kurbrandenburg beerbt werden sollte, Schweden behauptete aber im westfälischen Frieden ganz Vorder-P. für sich; Karls XII. Starrsinn gab Preußen Gelegenheit zur Eroberung und Schweden behielt im Frieden von 1720 nur die Insel Rügen u. Vorder-P. westlich der Peene, die 1815 gleichfalls an Preußen fielen. (Kantzowʼs »Pomerania«: Barthold, »Geschichte von Rügen u. Pommern« 4 Bde. Hamburg 1839–44.)

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 580-581.
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