Rabbi

[653] Rabbi, hebr., unserm: Meister, Doctor entsprechend, ein Ehrentitel für diejenigen rechtmäßig ordinirten jüdischen Gesetzeskundigen, welche selbständig eine Schule leiteten. Er kam zur Zeit Hillels auf und blieb bis auf die neuere Zeit sehr gesucht, denn obwohl kein Gehalt damit verbunden war u. nach dem Erlöschen der jüdischen Akademien Palästinas R.s in der vollen Bedeutung des Wortes gar nicht mehr promovirt werden konnten, so verlieh er doch stets [653] großes Ansehen und einträgliche Privilegien. Im Mittelalter und z.B. im deutschen Reich waren die R.s nach Districten geordnet, an der Spitze eines Districts stand ein Ober-R., deren es in Köln, Frankfurt, Prag u. anderorts gab. Noch mehr als R. bedeutete der Titel Rabban, welchen nur die 7 größten Gesetzeslehrer von Hillels Zeit an geführt haben. – R.ner, die vom Staate bestätigten, mancherorts auch eingesetzten höheren Lehrer des Judenthums, denen der Religionsunterricht, der Gottesdienst sowie das Predigen übertragen ist. – R. nische Sprache, das Hebräische der jüdischen Gelehrten des Mittelalters, das Neuhebräische. – R. nismus, Inbegriff der Lehren und Meinungen der seit dem politischen Untergange ihres Volkes zu Ansehen gekommenen jüdischen Gesetzeslehrer. – Vergl. Jüdisches Schulwesen, Jüdische Literatur.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 653-654.
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