Rabbi [2]

[777] Rabbi (hebr.), so v.w. Meister, Lehrer, Vorgesetzter, ein alter Ehrentitel der jüdischen Gesetzlehrer; R. war mehr als Rab, u. Raban noch mehr als R. Auch waren verschiedene Stufen zur Rabbiwürde (Rabbinat); die erste wurde Bachur genannt, d. i. Erwählte aus der Zahl der Schüler; die zweite Chabher, d. i. Geselle eines R. Zur Würde eines R. konnte man erst im 30. Jahre gelangen. Jesus tadelte die Schriftgelehrten u. Pharisäer, weil sie sich R. nannten, u. verbot seinen Jüngern die Führung dieses Namens. Aus den älteren Secten bildete sich später der Rabbinismus, welcher streng am Mosaischen Gesetz hielt (s. u. Juden I); jetzt sind Rabbiner die Lehrer der Juden u. der jüdischen Schulen. Die Ertheilung des Rabbinats geschieht durch die Ceremonie Semichuth, wobei der oberste R. des Ortes den Candidaten als R. verkündigt, alle Anwesende auffordert, ihm die gehörigen Ehren zu erweisen, u. ihm die Urkunde seiner Erhebung einhändigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 777.
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