Postulat

[451] Postulat (postulatum v. lat. postulo = fordere, gr. aitêma), Forderung, heißt eine Voraussetzung, die nicht beweisbar ist (Propositio practica indemonstrabilis. Chr. Wolf). Kant (1724-1804) nennt Postulat der reinen praktischen Vernunft einen theoretischen, als solchen aber nicht erweislichen Satz, sofern er einem a priori unbedingt geltenden praktischen Gesetze unzertrennlich anhängt (Kr. der prakt. Vernunft, S. 220). Solche Postulate sind ihm 1. die Unsterblichkeit der Seele, 2. das Dasein Gottes, 3. die Freiheit des Willens. Unter Postulaten des empirischen Denkens versteht er die drei modalen Grundsätze des reinen Verstandes: 1. Was mit den formalen Bedingungen der Erfahrung übereinkommt, ist möglich; 2. was mit den materialen [451] Bedingungen der Erfahrung zusammenhängt, ist wirklich ; 3. dessen Zusammenhang mit dem Wirklichen nach allgemeinen Bedingungen der Erfahrung bestimmt ist, ist notwendig (Kr. d. r. V., S. 218).

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 451-452.
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