Talent

[618] Talent ist nach Kant (1724-1804) diejenige Vorzüglichkeit des Erkenntnisvermögens, welche nicht von der Unterweisung, sondern der natürlichen Anlage des Subjekts abhängt. Die Grundlagen des Talentes sind der produktive Witz, die Sagazität und die Originalität (Anthrop. § 51). Vgl. Genie, Anlage, Reproduktion.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 618.
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