1. Geburt und Taufe.

[1] Nach dem im Königlichen Hause bestehenden Herkommen werden, wenn eine Königin von Preussen oder eine Prinzessin des Königlichen Hauses Sich in gesegneten Umständen befindet, öffentliche Kirchengebete für dieselbe abgehalten, welche etwa sechs Wochen vor dem erwarteten Zeitpunkte der Niederkunft zu beginnen haben. Zu diesem Behufe setzt der Oberst-Kämmerer sich rechtzeitig mit dem Hofmarschall des betreffenden Hofes in Verbindung und veranlasst dann seiner Zeit unter Vorwissen Seiner Majestät des Königs das Erforderliche. Nach der glücklichen Entbindung erfolgt auf demselben Wege die Danksagung in allen Kirchen. Die Geburt selbst wird seit dem 1. October 1874 auf Grund des Gesetzes vom 9. März 1874 (G.S.S. 94), betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschliessung, welches auch die Mitglieder des Königlichen Hauses und des Hohenzollernschen Fürstenhauses mit der Maassgabe trifft, dass die Ernennung des Standesbeamten für dieselben und die Bestimmung über die Art der Führung und Aufbewahrung der Standesregister nicht durch die Staatsbehörden, sondern durch Königliche Anordnung erfolgen soll, von dem durch letztere zum Standesbeamten für die Mitglieder der Königlichen Familie und des Fürstenhauses Hohenzollern ernannten Minister des Königlichen Hauses beurkundet. Nur bei den Entbindungen Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin muss wegen Höchstderen[1] Eigenschaft als Princess Royal von Grossbritannien und Irland nach den diesfälligen Englischen Gesetzen der am hiesigen Königlichen Hofe accreditirte Grossbritannische Botschafter die Geburt und das Geschlecht der neugebornen Kronprinzlichen Kinder amtlich beurkunden, zu welchem Zwecke derselbe im Nebengemach des Entbindungszimmers mit dem ebenfalls anwesenden Minister des Königlich Preussischen Hauses die Geburt abwartet und demnächst nach Besichtigung des Kindes in Gemeinschaft mit dem gedachten Minister ein Protokoll aufnimmt, damit den Kindern Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit die eventuellen Erbansprüche auf den Englischen Thron gewahrt bleiben.

Der Residenz Berlin, eventuell auch der Stadt, wo die Geburt eines Königlichen Prinzen oder einer Königlichen Prinzessin stattgefunden hat, wird dieses freudige Ereigniss durch Kanonendonner verkündet, und zwar werden nach dem bestehenden Herkommen bei der Geburt eines Kronprinzen 101 Schüsse, bei der Geburt eines Prinzen 72 Schüsse und bei der Geburt einer Prinzessin 36 Schüsse abgefeuert. Bei der Geburt von Zwillingen erhält jeder Prinz und jede Prinzessin, und zwar in der Reihenfolge ihrer Geburt, die vorbestimmte Anzahl von Schüssen; es wird jedoch, sobald die Schüsse für den Erstling geschehen sind, eine Pause von fünf Minuten gemacht. Die erforderliche Benachrichtigung an die bezügliche Militairbehörde hat der Hofmarschall des betreffenden Hofes zu veranlassen. Die Salutschüsse werden nur zwischen 9 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends abgegeben, selbstredend jedoch sofort nach erhaltener Benachrichtigung, wenn die Entbindung innerhalb dieses Zeitraumes stattfindet. Ist dies nicht der Fall, so bleiben die Salutschüsse bis zum nächsten Morgen ausgesetzt.

Das Ereigniss der Geburt eines Königlichen Prinzen oder einer Königlichen Prinzessin wird ausserdem dem ganzen Lande durch die nächsterscheinende Nummer des Staats-Anzeigers bekannt gemacht. Die hoffähigen Bewohner der betreffenden Stadt erscheinen hierauf bei der Ober-Hofmeisterin der Hohen Wöchnerin zur Gratulation. Offizielle Wochenbesuche, wie in früheren Zeiten, finden nicht mehr statt; es ist deshalb aber nicht ausgeschlossen, dass die Hohe Wöchnerin, wenn die Umstände dies gestatten, einen oder den anderen Besuch annimmt.[2]

In der Regel findet vier bis sechs Wochen nach der Geburt eines Königlichen Prinzen oder einer Königlichen Prinzessin die Taufe statt, welcher die Mitglieder der Königlichen Familie und die erschienenen Hohen Pathen nebst Gefolgen, sowie die Chefs derjenigen am hiesigen Hofe accreditirten Missionen beiwohnen, aus deren Ländern ein Mitglied des regierenden Hauses anwesend ist, oder, wenn auch abwesend, doch Pathenstelle vertritt. Ausserdem werden dazu gewöhnlich auch die vornehmsten Herren und Damen der Hofgesellschaft eingeladen, insbesondere, wenn eine solche Taufe in Berlin oder Potsdam erfolgt: die Häupter der fürstlichen, und der ehemals reichsständischen gräflichen Familien nebst Gemahlinnen, sowie die Excellenzen-Herren und Excellenzen-Damen. Demgemäss sind besondere Versammlungszimmer für die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften, für Allerhöchst- und Höchstderen Gefolge und für alle anderen eingeladenen Personen erforderlich. Da Letztere den Taufzug sehen müssen, wenn er sich nach der Capelle bewegt, so ist ihr Versammlungszimmer entsprechend zu wählen; eventuell können diese Personen, wenn es der Raum in der Capelle gestatten sollte, sich von vornherein dort versammeln.

Unmittelbar vor dem Beginn des Taufactes treten die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften nebst Gefolgen in die Taufcapelle, resp. in das dazu eingerichtete Gemach und gruppiren sich im Halbkreise um den Altar, resp. um den Tauftisch, welcher unter einem carmoisinrothen sammetnen Baldachin, dessen Rückwand in der Regel Correggio's berühmtes Gemälde auf Seide »das dornengekrönte Antlitz Christi« schmückt, errichtet ist. Bei der Taufe König Friedrich's II. ruhte dieser Baldachin auf vier Stangen, welche von vier Kammerherren getragen wurden; ausserdem hingen von dem Baldachin vier goldene Quasten herab, welche vier Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler hielten.

Der vornehmste Pathe steht rechts vom Altar, d.h. vom Anschauer links.

Die Gefolge der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften rangiren sich hinter Allerhöchst- und Höchstdenselben.

Hierauf wird der Durchlauchtigste Täufling in die zunächst der Taufcapelle gelegenen Gemächer durch die Leibpagen der Hohen Eltern gebracht und sodann, unter Vortritt Höchstderen[3] Hofmarschalls, von der Ober-Hofmeisterin der Hohen Wöchnerin bis an die Thür der Taufcapelle getragen, wobei Höchstderen beide Hofdamen die Schleppe des Durchlauchtigsten Täuflings halten, während der Kammerherr der Hohen Wöchnerin und die beiden vorgedachten Leibpagen den Zug schliessen. An der Thür der Taufcapelle übergiebt die Ober-Hofmeisterin den Durchlauchtigsten Täufling, nach näherer Bestimmung, einer noch unverheiratheten Prinzessin des Königlichen Hauses, um Höchstdenselben Seiner Majestät dem Könige resp. dem betreffenden Hohen Pathen oder der betreffenden Hohen Pathin zu überreichen.

Die vorerwähnten eingeladenen Personen folgen dem Taufzuge nach der Capelle und wohnen daselbst dem Taufacte bei.

Am Schlusse der heiligen Handlung übergiebt Seine Majestät der König resp. der betreffende Hohe Pathe oder die betreffende Hohe Pathin den Durchlauchtigsten Täufling der gedachten Königlichen Prinzessin, und diese der Ober-Hofmeisterin, worauf derselbe in gleichem Zuge, wie er gekommen, auch zurückgebracht wird.

Nach dem Taufacte findet herkömmlicher Weise eine Beglückwünschungs-Cour bei der Hohen Wöchnerin statt. Diese ruht, oder sitzt, wenn ihr Gesundheitszustand ihr dies schon gestattet, während der Cour auf einer Chaise longue, an deren Seite der Durchlauchtigste Täufling in einer Paradewiege liegt. Für die Eingeladenen ist diese Cour eine Defilir-Cour. Ist die Hohe Wöchnerin noch zu leidend, so verbeugen die Eingeladenen sich an der Thür des Gemaches, in welchem Höchstdieselbe sich befindet, und entfernen sieh dann wieder.

Der Cour folgt ein Diner; dies ist entweder ein Gala-Diner, oder es speisen die Herrschaften en famille, und alle anderen Personen an der Marschallstafel.

In wie fern in einem Königlichen Palais, welches nicht das Residenzschloss ist, die Eingänge zu den Appartements mit militairischen Posten besetzt werden dürfen, und im ersten Vorzimmer oder bei dem Aufgange zur Haupttreppe eine Galawache paradiren kann, darüber würde eventuell eine Allerhöchste Bestimmung einzuholen sein.

Der Anzug ist bei Tauffesten der gedachten Art für die Damen in runden Kleidern; nur die Ober-Hofmeisterin und die beiden Hofdamen der Hohen Wöchnerin und eventuell auch.[4]

die Ober-Gouvernante des Durchlauchtigsten Täuflings erscheinen im Hofkleide (robe de cour). Für die Herren ist der Anzug in grosser Gala mit Ordensband, für die Herren vom Militair ebenfalls mit weissen Beinkleidern und mit Schärpe. Die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler erscheinen mit der Kette desselben. Bei der Taufe der am 7. Mai 1868 geborenen Herzogin Charlotte, Tochter I.K.H. der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin, erschienen die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit der Kette desselben und zugleich mit dem Bande der Wendischen Krone über der Uniform.

Sobald die Taufe eines Königlichen Prinzen oder einer Königlichen Prinzessin erfolgt ist, wird dies unter Mittheilung der Namen, welche der Hohe Täufling in derselben erhalten, durch den Königlichen Staats-Anzeiger öffentlich bekannt gemacht.

Das Ceremoniel bei Tauffeierlichkeiten im Königlichen Hause steht dem Hofmarschall des betreffenden Hofes zu.

Speciellere Details über die Tauffeste gewähren die Beilagen 1–7, nämlich:


1. das Programm zu der Taufe S.K.H. des Prinzen Friedrich Leopold von Preussen, geb. am 14. November 1865, getauft am 21. December 1S65;

2. das Programm zu der Taufe I.K.H. der Prinzessin Victoria von Preussen, geb. am 12. April 1866, getauft am 24. Mai 1866;

3. die Hofansage zu dem Tauffeste ad 2;

4. das Programm zu der Taufe S.K.H. des Prinzen Waldemar von Preussen, geb. am 10. Februar 1868, getauft am 22. März 1868;

5. die Hofansage zu dem Tauffeste ad 4;

6. das Programm zu der Taufe I.K.H. der Prinzessin Margaretha, geb. am 22. April 1872, getauft am 4. Juni 1872;

7. die Hofansage zu dem Tauffest ad 6;

8. das Programm zu der Taufe S.K.H. des Prinzen Joachim Albrecht von Preussen, geb. am 27. September 1876, getauft am 5. November 1876;

9. die Hofansage zu dem Tauffeste ad 6.


Aus alter Zeit bringt Beilage 10 eine Beschreibung der Festlichkeiten, welche aus Anlass der Taufe des Markgrafen [5] George Wilhelm, nachmaligen Kurfürsten von Brandenburg (nach alter Zeitrechnung geboren am 3. November 1595, getauft am 16. November 1595), sowie der Taufe eines Sohnes des Kurfürsten Johann Georg, des Markgrafen Christian (nach alter Zeitrechnung geboren am 30. Januar 1581, getauft am 26. Februar 1581) stattgefunden haben, und Beilage 11 das Ceremoniel bei der Taufe des Kurprinzen Wilhelm von Brandenburg, nachmaligen Königs Friedrich Wilhelm I. (nach alter Zeitrechnung geboren am 4. August 1688, getauft am 12. August 1688).[6]

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 1-7.
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