Anmerckungen.

[116] 1 21. Vers. Papinianus war nunmehr so hoch kommen daß vor jhn wenig oder keine Staffeln zu dem höchsten Ehren-Thron mehr übrig. Sintemal er nach unterschidenen mit ruhm geführeten Ehren-Aembtern damals Praefectus Praetorio gewesen. Von welcher hohen Verwaltung Petrus Faber Semest. l.c.I. II. III. und die Notitia Imperii Orientis & Occidentis. Unter ihrer Auffsicht waren die Käyserliche Hof-Läger und milites Praetoriani, welche man damals auch Corporis custodes ac stipatores genennet / konte also villeicht diser Ehren-Stand mit der Würde deß Obristen Reichs-Hofemeisters verglichen werden. Ego, diser Meynung ist Faber, non valde aberraturum credo, si quis Praefectum, Praepositum aut Comitem Palatii, vel si Majorem domus, Praefecto Praetorii, protectorumq; Praetorianorum comparaverit, qui domesticorum Comes in aula Constantinopolitana dicebatur.


2 v. 24. Sintemal jhnen das Haubt-Läger unterworffen / also gibt Burrhus bey dem Tacito, als jhn Seneca angesehen / und gleichsam gefraget an militi imperanda caedes esset, dise Antwort. Praetorianos toti Caesarum domui obstrictos, & memores Germanici nihil adversus progeniem ejus ausuros.


3 v. 27. Antoninus Caracalla Käysers Severi Sohn und Papinianus haben zwey Schwestern geheyrathet /jener Plautillam, diser Plautiam. Nachdem aber diser beyden Frauen Vater Plautianus auff Antonini geheiß umbgebracht / hat Käyser Severus Plautillam mit dem Sohne welchen Antoninus mit ihr gezeuget / in das Elend in Sicilien geschicket / ihr aber dennoch so vil mit gegeben als zu Nutz und Nahrung von nöthen /besihe Herodianum nahe dem Ende deß Dritten Buchs. Wie denn Dio in seinem LXXVI. erwehnet daß Plautianus nicht von Antonini, sondern auff dessen Befehl von eines Diners Hand nidergestossen.


4 v. 29. Disem vornemlich sind beyde Söhne von dem Käyser anbefohlen. Spartianus.


5 v. 35. Besihe die gantze Betrachtung Königs Caroli von Groß-Britanien über den Tod deß Grafen von Staffort / da sehr nachdenckliche Worte zu befinden. c. 2.


6 v. 39. Von diser Zwytracht handeln Dio, Herodianus, Spartianus umbständlich.


7 v. 45. Weil sich beyde Fürsten zu Rom gar nicht vertragen können / ist man schlüssig worden beyde durch Theilung deß Reichs von einander zu sondern /damit einer vor deß andern nachstellen und hinterlist umb so vil mehr sicher leben könte / derowegen haben sie mit zuzihung Väterlicher Freunde in gegenwart der Mutter Juliae sich so fern verglichen / daß Antonin gantz Europam, Geta gantz Asiam haben solte / zumal weil durch Göttliche Vorsorge das Vor-Meer oder Propontis, dise Theile der Erden gleichsam abgräntzete. Antoninus möchte seine Läger bey Bizantz, Geta zu Chalcedon in Bithynien, welche diser Stadt gegen über / auffschlagen / damit auff dise Weise idweder sein Land behüten / und dem andern das übersetzen verwehren konte. Wer auß den Römischen Rath-Herren in Europa geboren solte zu Rom verbleiben / die andern aber dem Geta folgen. Geta war entschlossen seine Hofhaltung zu Antiochien, oder Alexandrien, welche Städte / damals nicht vil kleiner als Rom / zu stifften. Auß den Sud-Ländern /blib Mauritanien und Numidien, Antonino. Was disen gegen Osten anhängig / ward dem Geta überlassen. Als man hirmit geschäfftig / und die andern alle das Angesicht traurig unter sich auff die Erden schlugen /fänget Julia an: Meine Kinder / wie Erde und See zu theilen / habet ihr nunmehr gefunden / und beyde Fuß-feste Länder scheidet das Pontische Meer / wie werdet ihr aber die Mutter theilen? Wie kan ich unglückselige unter euch beyde getrennet oder zuschnitten werden / tödtet mich derohalben vor allen dingen / und idweder begrabe meine Helffte bey sich / daß ich zu gleich unter euch mit Erd und See getheilet werde. Als sie dises geredet / fil sie mit vilem heulen und winseln beyden umb den Hals / umbfing / und suchte sie mit einander zu versöhnen. Als hierüber sich ein sonderes mitleiden erhub / ward diser Rath von allen verworffen. Dises ist auß Herodiani IV. Buch etwas weitläufftiger erzehlet / umb daß diser Theilung hin und wieder in den folgenden Abhandelungen erwehnet wird. Daß aber Papinianus allhir vorgibt / man hätte auch wol vorhin getheilet; gehet auff die Zeiten M. Antonini und Veri, welche beyderseits ob wol nicht mit getheileter Gewalt / doch mehrentheils fern von einander geherrschet und Krig geführet.


8 v. 69. Was vortreffliche Gemütter offt allerhand Affterrede und Gefahr zu vermeyden / thun müssen /ist jhnen nicht selten übel gedeutet. Von dem berühmeten Weisen schreibet Tacitus: Instituta prioris potentiae commutat, prohibet cultus salutantium, vitat comitantes, rarus per urbem, quasi valitudine insensa aut sapientiae studiis domi attineretur. Jhm aber wird schuld gegeben / quod Piso visendo eo prohiberetur. In dem XV. Jahr-Buche wird Thraseas verläumbdet /quod nuncupationi votorum non adsit, quamvis quindecimvirali sacerdotio praeditus. Illum assiduum olim & indesessum, qui vulgaribus quoq; Patrum consultis semet fautorem aut adversarium ostenderet, triennio non introiisse Curiam, nuperrimeq; cum ad coercendos Silanum & Veterem certatim concurreretur, privatis potius Clientium negotiis vacavisse.


9 v. 86. Unter Severo hat sich eine hefftige Verfolgung wider die Christen entsponnen / von welcher Tertullian. in Apologet. Spartian. in Severo. Euseb. lib. VI. Baronius zwar wil Papiniano zumessen / als wenn er mit dem blutt der Christen sich zeit-wehrenden Sturms beflecket. Annal. Tom. II. In dem 214. Jahr. §. 3. es mangelt aber an Beweis. Denn daß etliche Juristen in causis Christianorum dijudicandis nullam aequi habuerint rationem, wird gar wol nachgegeben; daß aber Papinianus insonderheit unter disen gewesen / wird hirauß noch nicht erzwungen. Daß Domitius Ulpianus siben Bücher von den Straffen der Christen geschriben / wie Lactantius lib. V.c. II. erzehlet / ist seine eigene nicht Papiniani Schuld. Dannenher wir Papinianum also einführen / wie es die Rechte und seine bekante Auffrichti[g]keit erfordern. Zu geschweigen / daß der sonsten über massen belesene Cardinal auß sonderm Eifer wider die Rechts-Gelehrten vil geschriben / welches sich nicht auff sie erweisen lassen.


10 v. 90. Auß Justini, und Tertuliani Schutz-Schrifften erscheinet klar / daß die Christen ohne weitere Erkäntnüß und Verhör / umb deß blossen Namens willen zu der greulichsten Marter verdammet. Besihe den bekanten Sende-briff Plinii deß Jüngern. Zuförderst Justinum Apolog. II. bald nach dem anfang.


11 v. 95. Lise Basalium den Bischoff zu Cappadocia, in seinem Buche von der wahren Jungfrauschafft, und der Lateiner und Grichen Märter-Bücher oder Menologia und Martyrologia.


12 v. 266. Sicilien, an welcher Enge das gefährliche Würbel-wasser von den Alten mit disem Namen begabet.


13 v. 271. Die Römischen Bräute worden mit verhülletem Gesichte den Bräutigam zugeführet / wie auß allen Lateinischen Poeten mehr denn bekant. Besihe Brissonium de ritu nuptiarum. Dise Decke deß Gesichtes war gelber Farbe und Flammeum genennet /nach Pomponii Meynung / quod eo perpetuo Flaminica uteretur. Quid si, quod aliquando mihi visum, a colore flammeo?


14 v. 305. Plautianus von dessen unaußsprechlichem Reichthum / grosser Gewalt / Gunst bey dem Käyser Severo und bluttigem Untergang / Spartianus, Dio Cassius und Herodianus außführlich handeln.


15 v. 327. Papinianus ist / wie seine Grabschrifft außweiset / umbkommen in dem XXXVI. Jahr und zehenden Tage deß dritten Monats / seines Lebens.


16 v. 398. Ob jhm gleich keine Bilder von Ertz und Metall auffgerichtet werden / welche offt vor dem Tode deß jenigen / dem sie auffgesetzet / nidergerissen werden. CCCLX. Bilder sind Phalereo Demetrio zu Athen auffgesetzet / welche bald nidergerissen als noch nicht das Jahr die Zahl diser Tage übertroffen. Plinius in dem XXXIV. Buche / in dem VI. Cap. Die Zunfften / (so redet er ferner an angezogenem Orte) hatten C. Mario Gratidiano Bilder auff allen Gassen gesetzet / welche sie bey dem Einzug Syllae wieder umbgekehret / und denn heist es wie Juvenalis von dem Sejano


– – – – – – ex facie toto orbe secunda

Fiunt urceoli, pelves, sartago, patellae.


Wie Julii deß Andern köstliches Bild von Ertz zuschmoltzen / und ein Stück darauß gegossen / waren noch die darüber sich ergetzeten / vorgebend / es hätte nichts tüchtigers als eine Carthaun auß dessen Bild gemacht werden können / der selbst nichts denn Feuer und Tod bey seinem Leben gespeyet.


17 v. 35. Severus hat weil er nach dem Käyserthum gestanden / keine andere heyrathen wollen / als eine derer Geburts-Stunde anzeigung Königlicher Würden hätte. Cum amissa uxore, aliam vellet ducere, genituras Sponsarum requirebat, ipse quoq; Matheseos peritissimus, & cum audisset, esse in Syria quandam, quae id geniturae haberet ut Regi jungeretur, eandem uxorem petiit, Juliam scilicet, & accepit interventu amicorum.


18 v. 40. Agrippina Neronis Mutter / Drusi dessen Namen Britannicus, welchen Nero mit Gifft hingerichtet / Stiffmutter / welche Statsüchtig mehr denn zu vil.


19 v. 46. Weil sie sich der Regirungssachen zu sehr unterwunden. Tacitus. Adjiciebat crimina longius repetita, quod consortium imperii, juraturosq; in foeminae verba Praetorias cohortes, idemq; dedecus Senatus ac populi speravisset. Annal. XIV.


20 v. 77. Severus hat das Königliche Glück / welches mit den Fürsten pflegete geführet und in ihre Kammer gestellet zu werden / zweyfach zu machen sich entschlossen / daß er dises heilige Bild idwederm seiner Kinder hinterlassen könte. In dem jhm aber die Zeit wegen annahender Todes-Stunde zu kurtz ward / soll er / wie man vorgibt / anbefohlen haben / solches einen Tag umb den andern in eines iden Kammer zu stellen. Quod Bassianus prius contemsit, quam faceret parricidium, saget Spartianus.


21 v. 176. Julia hat Caracallam mehrentheils aufferzogen / dannenher sie seine Mutter nicht wegen der Geburt / sondern getragener Vorsorge.


22 v. 177. Severi letzte Worte sind: Ich verlasse meinen Antoninen ein beständig Reich / so fern sie gut /ein schwaches dafern sie böse. Spartian. Massen er auch die herrliche Rede deß Micipsae, mit welcher er seine Söhne zu Einigkeit vermahnet / kurtz vor seinem Tode dem Caracallae zugeschicket.


23 v. 180. Von Erhebung der Römischen Fürsten in die Zahl der Götter / besihe die weitläufige Beschreibung Herodiani, in dem Anfang seines Vierdten Buchs. Massen auch das Gebäude dessen erwehnet noch auff etlichen alten Müntzen zu schauen.


24 v. 471. In disen und etlichen andern Vorsagungen wird gezihlet auff die unzüchtige Ehe der Julien mit ihrem Stiff-Sohn dem Caracalla, durch welche sie noch einmal auff den Römischen Thron gerathen.


25 v. 475. Caracalla hat alle hingerichtet / die Getae tod betrauret / wie er auch Julien, dafern sie wehklagen würde / gleichsfalls zu ermorden gesonnen gewesen. Occidere voluit & matrem Getae novercam suam, quod fratrem lugeret, & mulieres quas post reditum de curia flentes reperit. Spartianus.


26 v. 2. Weil er / wie Nero, seinen Stiff-Bruder hingerichtet.


27 v. 81. Ist Aloe welches in der Insel Zocotera unter dem XIII. gradu latitud. Boreae sehr köstlich fällt /und dannenher Aloe Zocotrina genennet wird.


28 v. 117. Ist die Binde welche die Fürsten jener Zeit an statt der Crone getragen. Von derer Farben außführlich. Casaubon. Exercit. XVI. in Baron.


29 v. 182. Das höchste Lob / das die Welt-weisen den Fürsten gegeben. Tacitus, Sed neq; Neroni infra servos ingenium. Annal. XIII. Besihe Boccalinum durch und durch.


30 v. 186. Auß allen / die Bassianus nach deß Brudern Tode hingerichtet; ist Laetus, der vornehmeste Anstiffter dises Bruder-Mords / der Erste gewesen /welchem Bassianus Gifft zugeschicket. Laetum ad mortem coegit misso a se veneno, ipse enim inter svasores Getae mortis primus fuerat, qui & primus interemtus est. Spartianus.


31 v. 192. Bassianus hat dem ermordeten Bruder ein sehr herrlich Begräbnüß außgefertiget.


32 v. 200. Bekant ist die Stichelrede Bassiani auff den todten Getam: Sit Divus, modo non Vivus.


33 v. 231. Als welcher in hohem Alter zu dem Reich kommen.


34 v. 431. Mit seinem Stiff-Bruder Britannico.


35 v. 461. Wo jemals Seneca seinem Ruhm zu nahe getreten / seiner Weißheit einen Schandfleck angehangen / und von der Nach-Welt unsterblichen Verweiß verdinet; so ist es durch dise Entschuldigung (welche er Neroni, den Mutter-Mord zu beschönen / auffgesetzet) geschehen. Denn / unangesehen Agrippina habe eines und andere begangen das nicht zu loben; war doch minder zu entschuldigen was ein leiblicher Sohn an seiner Mutter / die jhn zu dem Throne befördert /verwürcken dörffen. Ergo non jam Nero, cujus immanitas omnium questus anteibat, sed adverso rumore Seneca erat, quod oratione tali confessionem scripsisset. Tacit. Annal. XIV.


36 v. 485. Daß die uhralten Römischen Gesetze auff zwölff ehrne Taffeln gegraben gewesen / ist nur mehr denn zu vil bekant. Es waren aber gedachte Gesetze schon zu der selbigen Zeit / wegen grosser Veränderung der Lateinischen Sprache so unklar / daß wenig dieselbige sonder Außlegung verstanden. Was der gelehrete Licetus in seinem Buch de Lucernis Veterum von zweyerley Arten der Lateinischen Sprachen /deren eine unter vornehmen und wolgezogenen / die andere unter gemeinen Leuten üblich gewesen / vorbringet / und weitläufftig sich zu behaubten bemühet /wird er keinen der Lateinischen Sprache recht erfahrnen bereden / sintemal mehr denn bewust / daß auch die heiligsten Lider / Weissagungen / Verschwerungen und derogleichen / welche man nicht gerne vor deß unheiligen Pövels Ohren kommen ließ / in derselbigen uhralten Red-Art / die er vor die gemeine außgeben wil / abgefasset. Was er von Nicolao Laurentio oder Cola Rentzo vorbringet / erwegen wir in einem andern Ort.


37 v. 489. Wir behaubten allhier nicht daß die Monarchi / juris gentium, über welcher Meynung die Politici nicht einig / sondern zilen nur dahin / daß wo die Monarchi eingeführet / mehrentheils bey allen Völckern einer / und nicht zwey geherrschet.


38 v. 493. Claudius welcher der letzte so auß seinen Nachkommen geherrschet / weil dessen leiblicher Sohn / den Tacitus, supremum Claudiorum sangvinem nennet nie den Thron bestigen. Diser / damit er Agrippinam Neronis Mutter heyrathen möchte / decretum postulavit, quo justae inter patruos fratrumq; filias etiam in posterum statuerentur nuptiae. Tacit. Annal. XII. Sie lohnete jhm aber mit Gifft / welches jhn auß dem Ehe-Bette und Thron stürtzete / delectabili boletorum cibo.


39 v. 510. Spartianus vermeynet / deß Todes Papiniani Haubt-ursache sey nicht / daß er sich verwidert die Entschuldigung dises Todschlags auffzusetzen; sondern die Freundschafft die er zu dem Geta getragen /hätte sein Ende befördert. Neq; Praefectus poterat dictare orationem. Gleichwol sehe ich nicht warumb bloß auß disem Grunde von der gemeinen Meynung zu weichen. Wer sich erinnert / wie hoch damals Papinianus gehalten / wird vilmehr vermutten daß von jhm als dem vortrefflichsten Rechts-Gelehrten / und der bey allen in grossem Ansehen / dise Schutz-Rede gefordert / utpote cujus magnum nomen obumbrat.


40 v. 551. Laetus wirfft der Julien in disem und folgenden 580. v. Jhre Grausamkeit und zugleich ihr unansehliches Vaterland vor. Sie war auß Syrien / welches Land vil Löwen nähret / wie auch die Schrifft selbst zeuget. Besihe Ambrosin. in Continuat. Aldrovandi. Und Jonston. Histor. animal. quadruped. So waren / was das andere anlanget / die Syrer / als zu steter Dinstbarkeit geneigete Gemütter von den Römern sehr verachtet / massen sie denn ihren Leib-eigenen offt den Namen Syrus und Syra gegeben.


41 v. 581. Mit andern Straffen wurden zu Rom die Frey-gebornen / mit andern die Leibeigenen beleget /dannenher offt in den Geschicht-Büchern poenarum servilium erwehnet wird. Unter solchen Straffen war zu Rom das Creutz die gemeineste / nicht aber in Syrien und bey den Juden / als welche wie Casaubon herrlich erwiesen in Exercit. contra Baron. bey jhnen gar nicht bräuchlich. Was man von ihrem auffhencken vorbringet / dinet hirzu gantz nicht / denn sie niemand an dem Holtz sondern auff der Erden erwürget. Sie stecketen den schuldigen Missethäter biß zu den Knien in den Mist / und wickelten ein hartes Schnuptuch in ein linderes / legeten dasselbige umb seinen Hals / man zog aber daran von beyden Seiten / biß jhm die Seele ausgegangen war. Mass. Sanhed. c. 17. Die nun auff dise Art erwürget / wurden nachmals an den Pfahl gebunden / darvon zu anderer Zeit wir mehr außführlich zu reden gesonnen.


42 v. 642. Die Erwürgeten wurden zu Rom mit Hacken durch die Gassen gezogen / und in die Tyber oder bey die Gemonische Staffeln geschmissen.


43 v. 704. Dantes in seinem XII. Gedichte der Höllen / stellet die Gewaltthäter und Tyrannen in eine bluttig-sidende See.

Ficca gli occhi a valle: che s'approcia

La rivera del sangve in la qual bolle

Qual che per violenza in altrui noccia.

Und etwas ferner:

Noi ci movemmo con la scorta fida

Longa la proda del bollor vermiglio

Ove i bolliti facen alte strida.

Beyde Ort haben wir folgends nur überhin versetzet.

Schlag dein Gesicht auff dises tiffe Thal

Es rauscht daher / der Blutt-Fluß darinn kocht

Der mit Gewalt geschadet und gepocht,

Und nun die Straff erträgt in diser Qual.

Und folgends:

Wir gingen mit dem treuen Leiter fort

Längst hin den Strand der Blutt-gefärbten Bach

In welcher groß Geheule nach und nach

Außgossen die gesotten umb den Mord.


44 v. 41. Thraseae wird vorgeworffen / daß er seinen Ruhm durch Neronis Verkleinerung suche. Besihe wormit jhn Capito beschuldiget bey dem grossen Geschicht-Schreiber. Annal. XVI.


45 v. 60. Als Papiniani Frauen Schwester.


46 v. 155. Getae, der Syrischen Julien Kinde.


47 v. 177. Papinianus Bassiani Schwager.


48 v. 205. Übermassen artig sind die Worte welche Petrus Aretinus in den Mund seines Hippocrito, (Atto secundo Scena terza) leget. Non è dubbio, che il cortigiano favorito dal suo Principe, non sia una signoria. Tamen lo incampiar in un filo di paglia lo fa morire sopra un fascio di fieno. Es ist kein Zweiffel daß es umb einen Hofmann / welchem sein Fürst sehr gewogen / nicht eine grosse Herrli[ch]keit sey: aber das anstossen an die geringste Spreuer-Spitze / machet daß er auff einem Hew-gebündlein sterben muß. Noch artiger was Scribanus (in Politic. Christ. cap. XII. lib. I.) setzet. O aulas sphaeristeria! & o! quotquot in illis regiae pilae. An selbigem Ort erwehnet er gleichsfalls deß Hertzogs von Ancrè, welcher an dem Frantzösischen Hofe jämmerlich umbkommen / bringet etliche Stücke auß der auff jhn gemachten Grab-Schrifft vor /und beklaget hoch daß sie nicht gantz in seine Hände gerathen / weil denn selbige mir unverhofft auff meinen Reisen zukommen / wil ich sie (weil es nicht eine wie Scribanus vermeynet / sondern deren etliche) gantz hiher setzen / umb so vil mehr weil er so hoch verlangen darnach getragen. O quis invidit mihi & Orbi corporis medium! und o multa ab hac manu nulli veterum cessura. Auch vil die die wenigen Zeilen / & defrustati corporis frusta wie er redet / bey jhm gelesen / selbige unzubrochen zu lesen begehret:

Eheu! rerum vices,

Gallicum Sejanum

Regno propinquum, Regi proximum

Poenitens aut fatigata

Fortuna destinuit.

Principum Invidiae, victima mactatur

Ut sacer Homo saginatus publico

Galliam expiet.

Ferrum expertus, male qui cupivit aurum

Regnum qui VIVUS in partos secuit

MORTUUS secatur in frusta.

Aequius an Immanius?

Diris, sibilis, inclamationibus plebs surens

Justa fecit

Tracto, discerpto, nullibi aut ubiq; sepulto.

Eheu! quam dissimili

Exitu clauditur Aulicorum fabula!

O rerum vices! o fata!

* * * * * * * * * *

Concini Manibus.

Heu lubricum Aulae Culmen

Hominem fortuna temere extulit

Haud temere perdidit.

Opes nimis amplae, animo nimis angusto

Rerum potitus, sui impotens,

Cunctis major, sua tantum minos

Magnitudine.

Felicitatem dominandi non diu tennit

Quod felicitate serviliter teneretur.

Principum Amore, civium odia meritus,

Vices non metuens, Regi metuendus.

Cum viveret universis nimium notus

Moritur ignotus Sibi.

Viri Sepulcrum Viator non quere!

Necato, in partes disfecto,

Sepulcrum non deerat, si quod sepeliretur

non defuisset.

* * * * * * * * * *

In Obitum Concini.

Eheu!

Suorum tandem

Sive bene, sive male factorum

Paenitens Fortuna

Praerupte haec alta

Mox per inconstantiam labitur,

Molita exitium Concino

Crudelis in morte, quae liberalis in vita.

Auro quem operuerat

Humo negavit contegere.

Haec membra Viator

Fas insepulta spectare.

Trucidato vasta macellum civitas facta,

Cruorem reperies

Ossa si quaeros.

Siste,

Ac necis misertus tam dirae,

Lacrimans discede.


Wer aber mag sie auffgesetzet haben? Ein vortrefflicher und so durch allerhand Wissenschafften / als ruhm-würdigst und lange Zeit geführete Waffen hochberühmter Chevallier hat mir entdecket / daß dise Schrifften auß Maphaei Barberini Feder geflossen /welcher nachmals mit der dreyfachen Krone den Namen Urbani deß Achten angenommen. Massen mir auch die Ursache so jhn dise vortreffliche und wichtige Wort hervor zu geben bewogen / nicht verborgen.


49 v. 221. Papiniani Sohn hatte das Rentmeister-Ambt in Rom erhalten / und üblichem Brauch nach kaum drey Tage vor seinem Tode dem Volck offentliche Lust und Freuden-Spile angestellet. Ante triduum quaestor opulentum munus ediderat. Spartianus.


50 v. 293. Wer disen Auffzug recht verstehen wil /muß die Notitiam Imperii Orientis & Occidentis vor sich nehmen / und in selbter auffsuchen was von den Praefectis Praetorii und ihren Ehren-Zeichen angedeutet wird. Ich wil nur mit wenig Worten andeuten / daß sie Illustres oder Durchlauchte genennet / daß das vornehmste Zeichen ihrer Würde der Dolch / welchen sie stets öffentlich getragen / anzudeuten / daß jhnen Gewalt über Tod und Leben ertheilet / jhnen ward der Elfenbeinerne Stul auff Rädern / Curulis eburnea erlaubet / wie sie denn auch eigentlich sich eines vergoldeten Wagens gebrauchet / da andern Beambteten nur versilberte vergönnet. Sie führeten mit sich die Bilder der Fürsten / unter welchen die Felicitas Imperii mit einem Horn deß Überflusses gestellet ward. Jhr Gemach ward gezihret mit einem Tische oder Altar von Ertzt / welcher bedecket mit einem weissen Tuch / dessen Säume von Gold gewürcket / auff selbigem stund das Buch ihrer Ambts-Verrichtungen gezeichnet mit deß Fürsten Bilde / neben dem Buch vier brennende Lichter / auff so vil göldenen Leuchtern. Wer dises beobachten wird / kan / was allhir etwa dunckel vorkommen möchte / leicht verstehen. Gesetzt auch daß zu Bassiani Zeiten nicht alle dise Zirathen bräuchlich gewesen / (weil man der meisten gewiß) stehet doch der Dicht-Kunst an sich ihrer Freyheiten zu gebrauchen.


51 v. 375. Wie übel das Heer mit Getae Todschlag zufriden gewesen / führet Spartianus weitläufftig auß / den sihe.


52 v. 493. Dio in Caracall. Erzehlet / daß er der Antoninus offt durch grausame Gespenster erschrecket /in dem jhm der Vater und Bruder mit entblösseten Schwerdtern erschinen. Und in dem LXXVIII. Buch /erwehnet er / daß als Antoninus von Antiochien außgezogen / der Vater jhm in dem Schlaf mit dem Schwerdt vorkommen / und dise Wort gesprochen: Wie du deinen Bruder umbgebracht / also wil ich dich auch umbbringen.


53 v. 338. Die Römer gaben zu weilen bey ihrem Abschid entweder in dem letzten Willen / oder auch ausser demselbigen / die Freyheit / dises letztere geschahe / wie bey Lebe-Zeiten auff unterschidene Weise /wie die Rechts-Gelehrten weitläufftig außführen. Unter andern pflegete der Herr den Leib-eigenen umbzuwenden / und gleichsam durch dises Zeichen dar zu thun / daß er jhn auß der Leib-eigenschafft in die Freyheit versetzete. Persius Satyr. 5.


– – – – Heu steriles veri quibus una Quiritem

Vertigo facit, hic Dama est, non tressis, agaso,

Vappa, lippus, & in tenui farragine mendax,

Verterit hunc Dominus: momento turbinis exit

Marcus Dama, etc.


54 v. 356. Dio erzehlet Bassianus habe den Soldaten /der Papinianum hingerichtet / hart gescholten / ὅτι ἀξίνῃ αὐτὸν, καὶ οὐ ξὶφει διεχρήσατο daß er jhn mit dem Beil / nicht mit dem Schwerdt gerichtet. Spartianus erzehlet deß Käysers eigene Worte / Gladio te exequi oportuit meum jussum, du hättest mit dem Schwerdt meinen Befehl vollzihen sollen. In Antonin. Deßgleichen setzet er in Geta, Papinianus ward mit dem Beil gerichtet / welches Antoninus nicht billigte /umb daß es nicht mit dem Schwerdt geschehen. In gemein ist zu wissen / daß die Enthaubtung durch das Schwerdt ehrlicher gewesen / denn dise die durch das Beil geschehen / welche Art deß Todes zu vollzihen etliche mit fleiß gelernet. Bey dem Lucano VIII.

Nondum artis erat caput ense rotare.

Bey dem Svetonio (Caligul. c. XXXII.) kommet vor /Miles decollandi artifex, sehr frembd ist was auß Euphorione Chalcidensi bey dem Athenaeo erzehlet wird. Εὐφορίων δὲ ὁ χαλκιδικός ἐν ἱστορικοῖς ὑπομνήμασιν οὕτω γράφει, παρὰ δὲ τοῖς ῥωμαίοις προτίϑεσϑαι πέντε μνᾶς τοῖς ὑπομένειν βουλομένοις τὸν κεφαλὸν ἀποκοπῆναι πελέκει, ὡοτε τοὺς κληρονόμους τὸ ἆϑλον, καὶ πολλάκις ἀπογραφομένους πλείους δικαιολογεῖσϑαι καϑ᾽ ὁ δικαιότατός ἕστιν ἕκαστος αὐτὸς ἀποτυμπανισϑῆναι. Euphorion von Chalcis schreibet in seinen Geschicht-Büchern / daß bey den Römern den jenigen die jhnen das Haubt mit dem Beil wolten abschlagen lassen / mit disem bedinge / daß der Lohn an ihre Erben käme / fünff Minae versprochen würden. Daß auch offt etliche / auffgezeichnetes Nahmens bey den Richtern sich in Rechts-Streit einlissen / in dem idweder sich zu erweisen bemühete / daß jhm am billichsten also das Haubt abzuschlagen. Deipnosoph. lib. IV. Diser thörichten Grausamkeit findet man sonst keinen Fußstapffen in den Römischen Schreibern. Was sonsten die Enthaubtung belanget / ist zu wissen / daß heutiges Tages das Fall-Beil zu Rom wieder bräuchlich / wie in Franckreich und Engelland das Hand-Beil. Daß aber der Schreiber Sesquiseculi Anglicani Jovium Lügen strafft / umb daß er in seinen Geschicht-Büchern erzehlet / Anna Bolena hätte ihren Schnee-weissen Nacken dem Schwerdt deß Henckers darbitten müssen; sintenmal man in Engelland kein Schwerdt gebrauchete / ist ein sehr grober Irrthum und unzeitiger Eifer / einem andern einen Unverstand vorzurucken / in welchem man selber schwebet: In dem unstritig daß Bolena mit dem Schwerdt gerichtet / und der Scharffrichter der diser Kunst gewiß gewesen / von Cales nach Londen gefordert / wie die Engelländischen Geschicht-Schreiber melden. In Spanien wird an den Missethätern der Hals an stat deß Schwerds mit einem Messer entzwey geschnitten.


55 v. 391. Das vornehmste Frauenzimmer begleitete die Ehe-Frauen und Verwandten / welche vor ihre Ehe-Männer / Eltern oder Kinder dem Fürsten oder dem gantzen Rath einen Fußfall zu thun willens /massen auß unterschidenen Geschicht-Schreibern zu sehen.


56 v. 423. Nach Art der Römer und Grichen / welche Brüste und Arme / wie auch das Haubt in höchstem trauren schlugen / welches der eigentliche Planctus. Senec. Troad.

– – – – – – – jam nuda vocant

Pectora dextras, nunc nunc vires

Exprome dolor.

Und bald

Tibi nostra ferit dextra lacertos,

Humerosq; ferit tibi sangvineos

Tibi nostra caput dextera pulsat

Tibi maternis ubera palmis

Laniata jacent. etc. etc.


57 v. 476. Man glaubet daß die Lorber-Bäume von keinem Ungewitter getroffen werden. Besihe Plinium XV. 30. H.N. Solte es ja etwa geschehen / so wil es vor eine Vorbedeutung grossen Unglücks gehalten werden. Ein sonderbares und denckwürdiges Beyspiel erzehlet Rousset in seinem Schaw-Platz trauriger Geschichte. Mir ist leid / daß in Mangel deß Frantzösischen Buches / ich Herren Zeilers (Hist. 19. pag. 689.) Dollmetschung allein hieher setzen muß. Ehe man sich (so schreibet er) zur Taffel setzte / haben sich wunderliche und seltsame Sachen / als Vorläuffer deß Zorns Gottes / denen diser armselige Mensch hätte vorkommen sollen / zugetragen. Das Wetter war still / und der Himmel klar und heiter / als sich jähling ein gewaltig Ungestüm mit Hagel und Regen vermischt / erhebte / und vil / wegen diser neuen und unverhofften Veränderung / erschreckte. Im Eingang deß Hofs deß Canope Pallast / war ein grosser Lorber-Baum / welchen das Wetter mit der Wurtzel außriß /und zu Boden warff. Daß denn ein wunderlichs Wesen war / weiln man darvor hält / daß kein Lorber-Baum jemals sey vom Wetter getroffen worden. Aber solches ist ein Vorbedeutung gewesen / daß dessen klägliches Ende nunmehr nahend sey / der als ein Lorber-Baum allem Ungewitter deß Himmels zu entgehen scheinte / nunmehr solte ausgerottet werden.


Quelle:
Andreas Gryphius: Großmütiger Rechtsgelehrter oder Sterbender Aemilius Paulus Papinianus. Stuttgart 1965, S. 116-117.
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