Fundament [1]

[207] Fundament, der unterste Teil eines Bauwerkes, der den von letzterem ausgeübten Druck unmittelbar auf den darunterliegenden natürlichen Erdboden (den sogenannten Baugrund) zu übertragen hat.

Ein richtig konstruiertes Fundament hat folgende Bedingungen zu erfüllen: 1. Lage, Form und Größe der Fundamentbasis müssen den herrschenden Druckverhältnissen entsprechen; 2. das Fundament muß gegen Einsinken, d.h. gegen Bewegung im lotrechten Sinne und 3. auch gegen seitliches Verschieben oder Abgleiten, d.h. gegen Bewegung im wagerechten Sinne, gesichert sein; 4. es muß so angeordnet und ausgeführt sein, daß sein Bestand durch äußere Einflüsse nicht gefährdet werden kann; insbesondere darf das Fundament vom Wasser nicht in nachteiliger Weise beeinflußt werden.

Bezüglich der Lage, Farm und Größe der Fundamentbasis s.d. Das Einsinken oder Setzen des Fundamentes kann hauptsächlich durch Zusammenpressen des Baugrundes oder durch seitliches Ausweichen desselben entstehen. Ein merkliches Zusammenpressen des Baugrundes wird nur ausbleiben, wenn er aus vollständig widerstandsfähigem Felsen besteht; ist eine Kompression des Baugrundes unvermeidlich, so trachte man dahin, daß das Setzen des Fundaments gleichmäßig sei; ungleichmäßiges Einsinken des Fundaments bringt in letzterem leicht Trennungen hervor. Seitliches Ausweichen des Baugrundes kommt in größerem Maße nur bei ganz weichem Boden vor. – Um das Abgleiten des Fundaments zu verhüten, gebe man der Fundamentbasis (s.d.) die richtige Lage oder vermehre (durch vortretende Schwellen, Pfähle, durch in den Baugrund eingreifende Fundamentzähne u.s.w.) die Reibung des Fundaments auf dem Baugrund, oder man treppe die Fundamentbasis in geeigneter Weise ab. Der Einfluß des Wassers macht sich in mehrfacher Weise geltend: a) Die natürliche Bodenfeuchtigkeit wird im Winter dadurch schädlich, daß der Frost den Baugrund auflockert; deshalb soll man die Fundamentbasis in frostfreie Tiefe (in unsern Klimaten nicht unter 1 m, besser 1,25 m) legen, b) Das Grundwasser steigt im Fundamentmauerwerk, unter Umständen auch im aufgehenden Mauerwerk, empor und veranlaßt den feuchten Zustand der Mauern und der von diesen umschlossenen Räume; dem kann durch geeignete Dichtungs- und Entwässerungsanlagen, insbesondere durch die sogenannten Isolierschichten (s.d.) begegnet werden, c) Quellen und sonstige Wasseradern, die den Baugrund durchsetzen, führen das Erweichen desselben mit sich und befördern wohl auch das Abgleiten der Fundamente; deshalb gehe man mit der Fundamentbasis unter die wasserführende Schicht oder man entwässere den Baugrund, oder wenn Quellen vorhanden sind, fasse man diese oberhalb des Fundaments, d) Offenes, insbesondere das fließende und das wellenschlagende Wasser, kann ein Unterwaschen des Fundaments herbeiführen; dies verhüte man durch entsprechend tiefe Gründung, durch Umschließung mit einer Spundwand und durch Steinschüttungen.

Ueber die Tiefe der Fundierung s. Gründungstiefe; über die verschiedenen Fundierungsverfahren und die Wahl derselben s. Gründungsmethoden.


Literatur: S. Grundbau.

Schmitt-Darmstadt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 207.
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