Küche

[729] Küche, Raum mit Kocheinrichtung.

In einfachsten Wohnungen bildet dieselbe den Vorraum zum Wohn- und Schlafzimmer (Arbeiter- und Bauernhäuser). Die nächste Stufe ist die, daß sie direkt vom Gange aus zugänglich ist, mit oder ohne Verbindung mit den Wohnräumen. In besseren Wohnungen ist sie von dem Vorplatze wie den Wohnräumen durch einen geänderten Gang getrennt, um den Küchengeruch abzuhalten. Zu letzterem Zwecke ist die Lage der Küche nach Norden die beste, und die Anordnung im Kellergeschosse ohne geeignete Lüftungsvorrichtungen nicht ratsam; geeigneter ist die Lage in den oberen Stockwerken (mit Aufzug). In England bildet die Küche mit den zugehörigen Vorrats- und Diensträumen einen Anbau oder eine besondere Abteilung des Hauses. Die Größe der Küche ist abhängig von der Ausdehnung der Wohnung und der Anzahl der Bewohner, sie sollte nicht unter 9,0 qm betragen. Sie sei hell und gutgelüftet. Die Decke ist am besten auf Eisenträgern gewölbt oder in Gußfüllung. Der Fußboden soll undurchlässig sein, in Steinplatten, Steinzeugplättchen oder Asphalt. In einfacheren Fällen ein Holzboden mit Steinbelag um die Feuerung. Die Wände erhalten glatten Wandputz, auf die Höhe von 1,4 m einen waschbaren Wandbelag aus glasierten Plättchen oder Oelfarbenanstrich. Die innere Ausstattung bilden: 1. ein Kochherd, welcher an drei, mindestens an zwei Seiten frei stehen soll; 2. der Wasser- oder Spülstein mit Abfluß zur Entwässerung und einem Spülbrett zum Reinigen und Spülen der Geschirre. Eine Zuleitung von kaltem und warmem Wasser ist erwünscht. Bei größeren Küchen ist hiefür ein besonderer Raum, die Spülküche, zu erstellen. An Nebenräumen sind ferner nötig: 1. die Speisekammer (oder Küchengewölbe), welche kühl zu halten ist. Aus diesem Grunde ist darauf zu sehen, daß das Küchenkamin nicht in der Nähe liegt; daß die Lichtöffnungen keine zu großen seien und deren Lage, wenn tunlich, nach Norden gerichtet sei; auch soll der Küchendunst abgehalten werden, der Zugang also nicht von der Küche direkt erfolgen. 2. Gesindezimmer zum Aufenthalt und als Eßzimmer der Dienstboten.

Bei großen Gebäudeanlagen mit mehreren hundert Bewohnern, wie Kranken- und Irrenhäusern, Kasernen und Kadettenhäusern, Pfründnerhäusern, Gefängnissen u.s.w. bilden die Küchen mit den zugehörigen Wirtschaftsräumen ein getrenntes Gebäude in zentraler Lage. Hier kommt mit Vorteil der Dampfbetrieb in Verwendung (s. Dampfkochapparate, Koch- und Heizapparate, elektrische), und in diesem Falle ist dem Küchenbau noch ein Kesselhaus und ein hoher Schornstein hinzuzufügen.[729]


Literatur: [1] Die Fachzeitschriften, in welchen die größeren Krankenhäuser beschrieben sind. – [2] Deutsches Bauhandbuch, Bd. 2; Baukunde des Architekten II, Berlin 1884. – [3] Handbuch der Architektur, Darmstadt 1890. – [4] Klasen, L, Grundrißvorbilder, Leipzig 1879 bis 1882, Abt. 4 und Abt. 12.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 729-730.
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