Werkstätten

[916] Werkstätten, die Arbeitsräume verschiedener Handwerker einschließlich ihrer Ausstattung, speziell die für den Großbetrieb eingerichteten Räume zur Anfertigung aller in der Technik vorkommenden Baugegenstände; dienen sie nebenbei dem Zwecke von Arbeiterschulen, so nennt man sie Lehrwerkstätten [1]. Zur Erhaltung von Maschinen u.s.w. bezw. zu Wiederherstellungsarbeiten dienen die Reparaturwerkstätten, die besonders für Eisenbahnen und Schiffahrt notwendig werden; für letztere bestehen bei fast allen Marinen sogenannte Werkstättenschiffe, die zur Reparatur der Maschinen und der Artillerie eingerichtet sind. Bei sehr großen Bauausführungen wird der Ort der Fabrikation manchmal an die Baustelle selbst verlegt, wodurch die sogenannte fliegende Werkstätte entsteht (vgl. Bauhütte).

Alle Werkstättenräume sollen hell, heizbar und gut gelüstet sein. Die Bedingungen für Bau und Einrichtung hinsichtlich Arbeiterschutz sind in allen Kulturstaaten durch die Gesetzgebung (s. Gewerbeordnung) geregelt; im übrigen richten sich dieselben nach der Fabrikation. – Werkstätten der Kleinhandwerker liegen gewöhnlich im Erdgeschoß von Wohngebäuden oder in Hintergebäuden; man rechnet pro Arbeiter 5–7 qm überbauten Flächenraums. Wo Arbeitstische (Werktische, Werkbänke) an Fensterwänden aufgestellt werden, ist die Tischlänge (ca. 1,2–3,5 m) für den Raumbedarf maßgebend. – Im Großbetrieb ist fast durchweg Massenfabrikation vorherrschend; das Prinzip der Arbeitsteilung führt dabei zur Errichtung besonderer Werkstätten für Schmiede, Schlosser, Gießer, Dreher u.s.w.; außerdem zu Werkstätten für nach Baugegenständen getrennte Betriebe (z.B. Arbeitsmaschinen, Armaturen, Brücken, Dampfmaschinen, elektrische Maschinen, Gebläse, Gußwaren, Hammerwerke, Hebezeuge, Heizungsanlagen, Kessel, landwirtschaftliche Maschinen, Lokomotiven, Meßinstrumente, Pumpen, Räderwerke, Schneidwerke, Schiffsbauten, Transmissionsmaschinen, Transportmaschinen u.s.w.). Der erforderliche Raum für die Werkstätten kann hier nur nach eingehendem Studium der Fabrikation angegeben werden; zu nehmende hygienische Rücksichten s. [2]. – Lehrlingswerkstätten unterscheiden sich nach baulicher Beziehung und innerer Einrichtung von den übrigen Werkstätten[916] nicht. – Reparaturwerkstätten für Eisenbahnen s.d. und Bahnhöfe, Lokomotivschuppen. Werkstättenschiffe zu Schiffsreparaturen sind mit allen Einrichtungen der Bau- und Maschinenfabriken u.s.w. versehen, sogar solchen für Gießerei; auf den größeren Baustellen für Ingenieurbauten sind, hauptsächlich, wenn dieselben vereinsamt liegen, Werkstätten nötig, in welchen die Arbeiten der gewöhnlichen Handwerker (Zimmerleute, Schmiede, Schlosser u.s.w.) verrichtet werden können. – Landwirtschaftliche Reparaturwerkstätten erfordern eine Schirrkammer (Baukammer) und eine Schmiede [3]. – Hervorragende Werkstätten des Großbetriebes sind die Brückenbauanstalten. Wir verweisen auf [4], [5] und Montierung der eisernen Brücken.


Literatur: [1] Scheven, Die Lehrwerkstätte, Tübingen 1894. – [2] Weyl, Handbuch der Hygiene, Bd. 8, Gewerbehygiene, Jena 1897. – [3] v. Tiedemann, Das landwirtschaftliche Bauwesen, Halle a. S. 1898. – [4] Handbuch der Ingenieurwissenschaften, 3. Aufl., Bd. 6, Kap. 16, Ausführung und Unterhaltung der eisernen Brücken, Leipzig 1903. – [5] Normalbedingungen für die Lieferung von Eisenkonstruktionen für Brücken- und Hochbau, aufgestellt vom Verbände deutscher Architekten- und Ingenieurvereine unter Mitwirkung des Vereins deutscher Ingenieure und des Vereins deutscher Eisenhüttenleute, 1886.


Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 916-917.
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