Ambrosĭus

[416] Ambrosĭus, der Heilige, berühmter Kirchenlehrer, geb. um 340 in Trier als Sohn eines römischen Präfectus Prätorio, gest. 4. April 397, war in Rom Sachwalter, bis ihm die Statthalterschaft von Oberitalien übertragen wurde. Obgleich noch nicht getauft, leistete er 374 der Wahl zum Bischofe von Mailand Folge. Kraftvoll verteidigte er seine Kirche gegen die Arianer, verhinderte auch die vom praefectus urbis Symmachus beim Kaiser betriebene Wiederaufrichtung der heidnischen Bilder und zeigte gleiche Festigkeit gegen Theodosius d. Gr., den er nach dem Blutbade von Thessalonika erfolgreich ermahnte, vor der Gemeinde Buße zu tun. Daß er dem Kaiser den Eintritt in die Kirche verweigert habe, ist Legende. Seine dogmatischen Schriften verraten den Einfluß der griechischen Kirchenlehrer. In der SittenlehreDe officiis clericorum«, hrsg. von Krabinger, Tüb. 1857)[416] folgt er Ciceros Buch von den Pflichten; von Einfluß ist seine Unterscheidung zwischen den allgemeinen und den vollkommenen Pflichten, wohin erz. B. die Ehelosigkeit rechnete, geworden. Nachhaltiger denn als Schriftsteller wirkte er durch seine Sorge um Liturgie und Kultus; durch seine Liederdichtungen wurde er der Vater der lateinischen Hymnologie. Neueste Ausgabe seiner Schriften von den Gebrüdern Ballerini (Mail. 1875–86, 6 Bde.) und, noch unvollendet, von Schenkl (Wien 1897 ff.), in Auswahl deutsch von Schulte (Kempt. 1871–78, 2 Bde.). Vgl. Förster, Ambrosius, Bischof von Mailand (Halle 1884).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 416-417.
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