Anstellen

[561] Anstellen einer Ware, soviel wie Offerte, einen Antrag machen. Im Börsenverkehr versteht man unter Anstellungen besonders Offerten zum Abschluß von Termingeschäften, und zwar gleichzeitig von Käufern und Verkäufern, welche die Kommissionäre nach Börsenschluß unter Angabe ihrer Preise nach andern Plätzen übermitteln und an die sie sich auf eine bestimmte Zeit und für vorher festgesetzte Mengen fest binden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 561.
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