Anwalt

[602] Anwalt (Prokurator, Sachwalter, als Beauftragter einer Person, die selbst fremdes Interesse vertritt, auch Aktor und als ständiger Rechtsbeistand einer juristischen Person oder eines Vereins Syndikus genannt), eigentlich der Stellvertreter eines streitenden Teiles vor Gericht oder vor einer andern Behörde. Das Nähere s. in den Artikeln »Actor, Rechtsanwalt und Advokat«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 602.
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