Barett

[378] Barett (Barret, früher gewöhnlich Biret; franz. Barrette, ital. Berretta, neulat. Biretum), schirmlose, runde oder nach oben viereckige, flache Mütze aus Samt oder anderm Stoff, oft bei den Stutzern mit Stickereien, Schleifen und Federn verziert, auch mit geschlitztem Rand, buntfarbig, meist aber schwarz, bei den höchsten Ständen als flache, buntfarbige Kappe mit wulstig anliegender Krempe, durch Stickereien reich verziert, bei den Bürgern und Gelehrten als niedrige, schwarze Mütze mit gerade abstehendem oder herunterhängendem Rand (Fig. 1). Noch in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrh. gewöhnliche Kopfbedeckung für Männer und Frauen (Fig. 2), gehört das B. noch jetzt zu der sogen. altdeutschen Tracht und von runder[378] oder viereckiger Gestalt zur Amtstracht der Geistlichen, besonders der protestantischen, ferner der Dekane und Rektoren der Universitäten und seit neuester Zeit auch wieder der Gerichtspersonen und der vor Gericht amtierenden Anwalte. Ritter und Landsknechte des 16. Jahrh. gaben ihren Baretten einen Federschmuck, der mit der Zeit immer größere Ausdehnung annahm (Fig. 3). Durch einen Sturmriemen konnte das B. auf den Rücken herabgelassen werden (Fig. 4). Bisweilen war es am Rand mit eingefügten Medaillen oder Reliefplatten von Metall (Plaketten) geschmückt (Fig. 1). Vgl. auch Tafel »Kostüme II«, Fig. 6,8 u. 10.

Barette.
Barette.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 378-379.
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