Exīl

[213] Exīl (lat. Exilium oder Exsilium), im weitesten Sinne die Lage dessen, der nicht in seiner Heimat leben darf, sei es infolge einer Landesverweisung oder eines freien Entschlusses. Auch die Versetzungen ganzer Völker hat man wohl als E. bezeichnet, z. B. die babylonische Gefangenschaft der Juden. Eine eigne Art des Exils bestand in Athen noch in dem Scherbengericht oder Ostrazismus (s.d.). Bei den Römern ist das E. in der ältern Zeit durchaus nicht als Strafe anzusehen, erst gegen das Ende der Republik und unter den Kaisern finden wir es als Deportation (s.d.) und Relegation (s.d.) wieder. Die heutige Ausweisung (s.d.) kann nicht als E. aufgefaßt werden, wenn auch der Ausdruck E. zuweilen auf unsre modernen Lebensverhältnisse übertragen wird. S. auch Verbannung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 213.
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