Handgeschenk

[756] Handgeschenk (Don manuel) ist eine von der französischen Jurisprudenz als feststehend angenommene, im Code civil aber nicht erwähnte Form der freigebigen Verfügung unter Lebenden, die durch Übertragung des tatsächlichen Besitzes (possession réelle) an beweglichen Sachen in der Absicht, sich ihrer sofort und unwiderruflich (actuellement et irrévocablement) zum Vorteil des die Schenkung Annehmenden zu entäußern, vollzogen wird und keiner besondern Form bedarf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 756.
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