Hannoverscher Entwurf

[788] Hannoverscher Entwurf, Entwurf der deutschen Zivilprozeßordnung, der auf Beschluß des Bundestages von einer 1862–66 in Hannover zusammengetretenen Kommission hergestellt worden ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 788.
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