Hirtenstab

[374] Hirtenstab, der lange, am obern Ende gekrümmte und mit Haken und schaufelförmigem Eisen versehene Stab, dessen sich der Hirt zum Zusammenhalten der Herde bedient; dann Symbol der Seelsorger, Bischofstab, Krummstab (s. d.); im Mittelalter auch Bezeichnung für die niedere Gerichtsbarkeit der Kirchen und Klöster über Bauerngüter und Leibeigne.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 374.
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