Holographisches Testament

[483] Holographisches Testament (Privattestament), ein von dem Erblasser (s. d.) unter Angabe des Ortes und Tages eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament. Minderjährige und Personen, die Geschriebenes zu lesen nicht fähig sind, können kein h. T. errichten, sondern nur ein Testament vor einem Richter oder einem Notar. In welcher Sprache, mit welchen Schriftzeichen, auf welchem Material das holographische Testament niedergeschrieben wird, ist[483] gleichgültig, es muß nur eigenhändig geschrieben sein, unter dem Text muß sich Ort und Datum der Errichtung sowie Unterschrift des Erblassers befinden. Ein mit der Schreibmaschine geschriebenes Testament ist ungültig, falls es als Privattestament gedacht war. Vgl auch Testament.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 483-484.
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