Kommissionssystem

[330] Kommissionssystem (Tantiemesystem), eine Form der Lohnzahlung, bei welcher der Arbeiter neben dem festen Lohn (Zeit- oder Stücklohn) noch einen Anteil am Geschäftsgewinn (Tantieme) erhält, ohne am Geschäft selbst beteiligt zu sein. Das Recht auf Gewinnbeteiligung hört auf, sobald das Arbeitsverhältnis gelöst wird. Vgl. Arbeitslohn, S. 690.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 330.
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