Lage [1]

[43] Lage, in der Fechtkunst soviel wie Auslage; s. Fechtkunst, S. 371. – In der Musik ist L. ein auf die Handhaltung und Fingersetzung bei den Streichinstrumenten bezüglicher Ausdruck: die erste L. (Position) hat dann statt, wenn der erste Finger (Zeigefinger) den nächsten Ton über der leeren Saite greift; bei der zweiten L. (zweiten Position, halben Applikatur, mezza manica) und dritten L. (ganzen Applikatur) rückt derselbe um eine, resp. zwei Stufen nach der Höhe, was eine entsprechende Verrückung der Hand bedingt (s. Demanchieren), u. s. s. In der Harmonielehre spricht man von erster, zweiter, dritter L. des Dur- und Mollakkords, je nachdem der Grundton (1. Lage), die Terz (2.) oder die Quinte (3.) Baßton ist; als enge und weite L. unterscheidet man ferner die Zusammendrängung der Töne eines Akkords in dieselbe Oktave (enge L.) oder ihre Auseinanderrückung in verschiedenen Oktaven. – Auf Kriegsschiffen alle Kanonen, die nach derselben Schiffsseite feuern, daher »dem Feinde die volle L. geben«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 43.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: