Landesökonomiekollegium

[102] Landesökonomiekollegium, in Preußen dem Landwirtschaftsministerium als technischer Beirat untergeordnete Behörde, die seit 1898 zugleich den Landwirtschaftskammern für die Bearbeitung gemeinschaftlicher Angelegenheiten als Geschäftsstelle dient. Es wurde 1842 gegründet, 1878 und 1898 reorganisiert. Von den 34 Mitgliedern werden 25, und zwar je 2 von 11 Landwirtschaftskammern, je eins von den Kammern in Kassel und Wiesbaden und der landwirtschaftlichen Zentralstelle für Hohenzollern gewählt, während das Ministerium 9 Mitglieder ernennt. Das L. wird im Februar jeden Jahres für mehrere Tage einberufen. Die Verhandlungen werden in den »Landwirtschaftlichen Jahrbüchern« veröffentlicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 102.
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