Landgraf

[107] Landgraf, zur Zeit des alten Deutschen Reiches auszeichnender Titel mancher Grafen (z. B. in Thüringen, Hessen), von denen einzelne zu den Reichsfürsten gezählt wurden (s. Graf); noch jetzt besteht eine landgräfliche Linie des Hauses Fürstenberg; Titel des frühern Souveräns der jetzt dem preußischen Staat einverleibten Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie des Familienseniors der hessischen Nebenlinien (Hessen-Philippsthal, Hessen-Barchfeld etc.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 107.
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