Längenmaße

[171] Längenmaße, die zur Ermittelung einer einzigen Dimension in gerader Richtung dienenden Maße. Um die Entfernung zwischen den Endpunkten einer Linie zu finden, wendet man einen Maßstab an, der mit Teilstrichen, bei sehr seinen Messungen mit Transversallinien und Mikrometerschraube versehen ist; noch größere Genauigkeit läßt sich mittels vielfacher Umdrehung des zu messenden Körpers und nachheriger Teilung der Gesamtlänge sowie unter Beihilfe von Temperaturmessungen und Meßkeilen erzielen. Bei Messungen im Felde pflegen Meßketten, bei solchen gekrümmter Linien Meßschnüre benutzt zu werden. Als der Tauschverkehr begann, boten sich als natürlichste L. die von der menschlichen Gestalt hergenommenen dar: Fingerglied, Handbreite, Daumen, Faust, Spanne, Fuß, Ellbogen, Arm, Manneslänge oder zwischen den Fingerspitzen bei ausgebreiteten Armen, ferner das Maultierhaar, das Gerstenkorn, der Datteldurchmesser etc. Aus deren Verschiedenheit und un gleicher Auswahl entstand eine ungemeine Mannigfaltigkeit der L.; aber erst das metrische System hat der vielen Zeitverlust veranlassenden Umrechnung abgeholfen. Von den ältern Maßeinheiten werden indessen selbst in den Staaten, die dieses einheitliche System für alleingültig erklärt haben, noch viele gebraucht oder sind in Verträgen, Büchern etc. oft erwähnt. Je nach dem Bedürfnis der Abmessung unterscheidet man Werk-, Bau-, Berg-, Garn-, Feld-, Wege-, geographische und andre Maße.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 171.
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