Loskauf

[718] Loskauf, gesetzlich geregelte Befreiung von der Militärdienstpflicht gegen Geldzahlung, eine Stellvertretung (s. d.), bei der der Staat den fehlenden Mann stellt. In manchen deutschen Staaten (nie in Preußen) bestanden Loskauf und Stellvertretung bis zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. In Frankreich stellte der Staat noch. unter Napoleon III. gegen Zahlung von zuletzt 2400 Frank die Stellvertreter, meist alte Soldaten (rengagés). Belgien kennt den Loskauf noch jetzt, in Rußland befreiten bis 1873 Loskaufsquittungen (zuletzt 800 Rubel) vom Dienst.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 718.
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