Losungsverfahren

[723] Losungsverfahren heißt in Österreich die zollamtliche Behandlung von Waren, die, auf ungewissen Verkauf ins Ausland verschickt, innerhalb einer bestimmten Frist freie Wiedereinfuhr genießen. Das L. ist auch zulässig für Einfuhr von Waren aus dem Auslande zur Beteiligung an Ausstellungen oder zu Versuchszwecken für öffentliche Anstalten. Für bestimmte Waren und Warenmuster ist das L. durch die Handelsverträge ausdrücklich zugestanden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 723.
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