Majestätsbrief

[141] Majestätsbrief, Bezeichnung für staatsrechtliche Urkunden, die den Untertanen gewisse Rechte und Freiheiten verbriefen. Vorzüglich wichtig wurde der vom Kaiser Rudolf II. als König von Böhmen erteilte M. vom 9. Juli 1609, der den Evangelischen Böhmens gleiche Rechte mit den Katholiken einräumte, und dessen Nichtbeachtung in einem wesentlichen Punkt (Kirchenbau protestantischer Untertanen katholischer Grundherren) 1618 durch den Kaiser Matthias den Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (s. d.) veranlaßte. Nach der Schlacht am Weißen Berg 16. Nov. 1620 ward dieser M. von Ferdinand II. eigenhändig durchschnitten. Vgl. Gindely, Geschichte der Erteilung des böhmischen Majestätsbriefs (Prag 1858).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 141.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: