Marinebriefsendungen

[308] Marinebriefsendungen, zwischen dem Marinepostbureau in Berlin und den Marineschiffsposten im Auslande mittels geschlossener Briefbeutel zu den inländischen Portosätzen ausgetauschte Briefe (bis 250 g), Postkarten, Drucksachen (bis 2 kg) und Geschäftspapiere (bis 2 kg). Einschreibsendungen und Warenproben können als M. nicht versandt werden. Für Briefe von 20–60 g, welche die nicht Offiziersrang besitzenden Personen der Schiffsbesatzungen, z. B. Obersteuerleute, Feldwebel, Fähnriche zur See, Seekadetten, Matrosen etc., empfangen oder absenden, wird nur 10 Pf. Porto erhoben; über 1 kg schwere Drucksachen und Geschäftspapiere kosten 60 Pf. In der Aufschrift der Sendungen, die frankiert sein sollen, muß der Grad und die dienstliche Eigenschaft des Empfängers oder dessen Amt sowie der Schiffsname angegeben sein. Postlagernd oder sonst anderweit adressierte Briefe werden nicht auf das Marinepostamt geleitet, sondern im gewöhnlichen Postweg und ohne Portoermäßigung befördert. Von den Schiffsposten abgesandte, aber nicht genügend frankierte Sendungen tragen den länglichen Stempel »Marine-Postbureau«; für M. ohne diesen Stempel darf Nachschußporto vom Empfänger nicht erhoben werden. Für die portofreie Beförderung der dienstlichen M. zahlt die Marineverwaltung an die Post eine Vergütung. Wie M. werden auch Postanweisungen bis 800 Mk. zu den inländischen Gebührensätzen, bis 15 Mk. an die nicht Offiziersrang besitzende Schiffsbesatzung zu 10 Pf. befördert.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 308.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: